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Anbieter

    Thilo Beier
    Uerdinger Str. 630
    47800 Krefeld
    Deutschland
    
    E-Mail:      info@uncoverflow.com
    Telefon:     0178 8683167
    USt-IdNr.:   DE305919192
    

nachfolgend „Anbieter". Der Vertragspartner wird nachfolgend „Kunde" genannt.

§ 1 Geltungsbereich, ausschließlich unternehmerischer Verkehr

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung des Software-as-a-Service-Angebots „uncoverflow" (nachfolgend „Dienst") zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

(2) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Bestandteil des Vertrages sind neben diesen Bedingungen:

Bei Widersprüchen gehen die vorgenannten Dokumente diesen Bedingungen in der genannten Reihenfolge vor.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden den Dienst über das Internet zur Nutzung bereit. Der Dienst erfasst Konversionsereignisse (insbesondere Bestellungen, Anfragen und Anrufe) serverseitig, verarbeitet sie und übermittelt sie an vom Kunden bestimmte Zielsysteme, insbesondere an Werbeplattformen und Analysewerkzeuge.

(2) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung des Dienstes in der jeweils aktuellen Fassung nebst Speicherplatz für die Daten des Kunden. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Insbesondere schuldet der Anbieter keine bestimmte Steigerung der gemessenen Konversionen, keine bestimmte Datenqualität der Zielsysteme und keine bestimmte Entwicklung der Werbeleistung des Kunden.

(3) Angaben in Werbematerialien zu erzielbaren Verbesserungen der Messbarkeit sind Erfahrungswerte und keine Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie.

(4) Die Übermittlung an Zielsysteme setzt voraus, dass die betreffenden Anbieter (z. B. Google, Meta, Microsoft) die dafür erforderlichen Schnittstellen bereitstellen und der Kunde über die erforderlichen Zugänge und Berechtigungen verfügt. Schnittstellen Dritter stehen nicht in der Verfügungsmacht des Anbieters; ihre Änderung oder Einstellung stellt keinen Mangel dar.

§ 3 Vertragsschluss, Testphase

(1) Die Darstellung des Dienstes stellt kein bindendes Angebot dar. Der Kunde gibt mit Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch den Anbieter oder mit der Freischaltung des Zugangs zustande.

(2) Der Anbieter kann eine kostenfreie oder vergünstigte Testphase anbieten. Wird die Testphase nicht vor ihrem Ende gekündigt, geht sie in ein kostenpflichtiges Abonnement nach der gewählten Laufzeit über. Auf diese Folge wird bei Buchung und rechtzeitig vor Ablauf der Testphase in Textform hingewiesen.

(3) Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmern geschlossen wird (§ 1 Abs. 2).

§ 4 Verfügbarkeit, Wartung, Unterstützung

(1) Der Anbieter stellt den Dienst mit einer Verfügbarkeit von 99,0 % im Jahresmittel bereit, gemessen am Übergabepunkt zum Internet des vom Anbieter eingesetzten Rechenzentrums.

(2) Nicht als Ausfallzeit gelten geplante Wartungsfenster, die der Anbieter mindestens 48 Stunden im Voraus in Textform oder im Dienst ankündigt, sowie Zeiten, in denen der Dienst aus Gründen nicht erreichbar ist, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (§ 19).

(3) Der Anbieter kann den Dienst zur Beseitigung erheblicher Sicherheitsprobleme ohne Vorankündigung unterbrechen. Er informiert den Kunden unverzüglich.

(4) Unterstützungsleistungen erbringt der Anbieter in deutscher oder englischer Sprache per E-Mail an werktags Mo–Fr, 9–17 Uhr. Eine bestimmte Reaktionszeit wird nur vereinbart, soweit dies gesondert in Textform erfolgt.

§ 5 Weiterentwicklung, Änderung der Leistung

(1) Der Anbieter entwickelt den Dienst laufend weiter. Er ist berechtigt, Funktionen zu ergänzen, zu ändern oder zu ersetzen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der vertraglich geschuldete Leistungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(2) Wird eine vom Kunden genutzte wesentliche Funktion eingestellt oder erheblich eingeschränkt, informiert der Anbieter den Kunden mindestens sechs Wochen vorher in Textform. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen; bereits im Voraus gezahlte Entgelte werden zeitanteilig erstattet.

§ 6 Optionale Empfehlungs- und Eingriffsfunktionen

(1) Der Dienst kann dem Kunden Empfehlungen zur Steuerung seiner Werbekonten anzeigen und — soweit der Kunde dies gesondert freigeschaltet hat — auf ausdrückliche Einzelanweisung des Kunden schreibend in dessen Werbekonten eingreifen. Umfasst sind derzeit:

a) die Übernahme einer Tagesbudget-Empfehlung in eine bestehende Kampagne,

b) das Anlegen von Kampagnen- und Anzeigenentwürfen.

(2) Diese Funktionen sind standardmäßig deaktiviert. Sie werden ausschließlich durch den Kunden aktiviert und können von ihm jederzeit ohne Angabe von Gründen wieder deaktiviert werden.

(3) Für die Ausführung gelten folgende Grenzen:

a) Budgetänderungen sind je Vorgang auf eine Abweichung von höchstens 20 Prozent des bestehenden Tagesbudgets begrenzt; geteilte Budgets werden nicht verändert.

b) Kampagnen und Anzeigen werden ausschließlich mit dem Status „pausiert" angelegt und werden nicht automatisch ausgeliefert.

c) Vor jeder schreibenden Ausführung erfolgt ein Prüflauf ohne Wirkung; das Ergebnis wird nach der Ausführung zurückgelesen.

d) Jeder Vorgang wird mit Zeitpunkt, auslösendem Nutzer und Wirkung protokolliert und ist für den Kunden im Dienst einsehbar.

(4) Jeder einzelne Eingriff erfordert eine gesonderte Bestätigung des Kunden. Eine selbsttätige Änderung von Werbekonten ohne Bestätigung findet nicht statt.

(5) Empfehlungen sind unverbindliche Entscheidungshilfen auf Grundlage der gemessenen Daten. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und keine Zusicherung eines wirtschaftlichen Erfolgs dar. Die Entscheidung über Werbebudgets, Kampagnenstruktur und Anzeigeninhalte trifft allein der Kunde; er bleibt für seine Werbekonten und die Einhaltung der Richtlinien der jeweiligen Plattform verantwortlich.

(6) Soweit Empfehlungen, Texte oder Auswertungen unter Einsatz von Systemen der künstlichen Intelligenz erzeugt werden, weist der Anbieter hierauf im Dienst hin. Der Kunde prüft solche Inhalte vor einer Veröffentlichung oder Übernahme eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Rechte Dritter.

(7) Der Anbieter nutzt die Daten des Kunden nicht zum Training von Modellen über die Erbringung der Leistung für diesen Kunden hinaus.

(8) Für die Haftung gilt § 16. Der Anbieter haftet nach Maßgabe jener Regelung für die fehlerhafte technische Ausführung einer vom Kunden erteilten Anweisung, nicht jedoch für die wirtschaftlichen Folgen einer vom Kunden freigegebenen Maßnahme.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, den Dienst für eigene Zwecke bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Ist der Kunde eine Agentur oder ein vergleichbarer Dienstleister, darf er den Dienst auch zur Erbringung von Leistungen für seine eigenen Kunden nutzen. Der Kunde bleibt in diesem Fall alleiniger Vertragspartner des Anbieters und steht für die Einhaltung dieser Bedingungen durch die von ihm einbezogenen Personen ein.

(3) Nicht gestattet sind insbesondere die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte, die Vervielfältigung, Bearbeitung oder Dekompilierung der Software über die gesetzlich zwingend erlaubten Fälle hinaus sowie der Weiterverkauf des Dienstes als eigenständiges Produkt ohne eigene Wertschöpfung.

(4) Der Anbieter darf den Namen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

§ 8 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Inhalte, Konfigurationen und Daten verantwortlich. Er stellt sicher, dass ihre Nutzung nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.

(2) Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit. Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die über den Dienst verarbeiteten personenbezogenen Daten. Ihm obliegt insbesondere:

a) das Vorliegen einer tragfähigen Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung, einschließlich der Einholung und Dokumentation erforderlicher Einwilligungen nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 TDDDG,

b) die Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 12 ff. DSGVO auf den eigenen Websites und in den eigenen Systemen,

c) die Prüfung, ob und in welchem Umfang eine Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zulässig ist, einschließlich der erforderlichen Interessenabwägung,

d) die Einhaltung der Nutzungsbedingungen und Richtlinien der von ihm gewählten Zielsysteme.

(3) Der Anbieter stellt Funktionen zur Berücksichtigung von Einwilligungssignalen bereit. Die Entscheidung darüber, welche Daten unter welchen Voraussetzungen verarbeitet und übermittelt werden, trifft allein der Kunde. Hinweise, Vorlagen und Voreinstellungen des Anbieters sind unverbindliche Hilfestellungen und ersetzen keine rechtliche Prüfung durch den Kunden.

(4) Der Kunde hat Zugangsdaten geheim zu halten, gegen den Zugriff Dritter zu sichern und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn er Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung hat.

(5) Der Kunde erteilt und widerruft die Zugriffsberechtigungen auf seine Konten bei Zielsystemen selbst. Er stellt sicher, dass er zur Erteilung berechtigt ist.

(6) Der Kunde wirkt bei der Erbringung der Leistungen in dem erforderlichen Umfang mit, insbesondere durch Bereitstellung notwendiger Zugänge, Informationen und technischer Voraussetzungen.

§ 9 Vergütung, Fälligkeit, Verzug

(1) Die Vergütung richtet sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Die Vergütung ist im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig. Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd., The One Building, 1 Grand Canal Street Lower, Dublin 2, Irland. Der Kunde hat ein gültiges Zahlungsmittel zu hinterlegen und aktuell zu halten.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung den Zugang zum Dienst zu sperren. Die Vergütungspflicht bleibt für die Dauer der Sperre bestehen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(4) Die Aufrechnung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(5) Abrechnungsgröße. Die Vergütung ist ein pauschales Entgelt je Mandant und Abrechnungsperiode nach dem gebuchten Leistungspaket. Ein Mandant ist die im Dienst angelegte Organisationseinheit, der eine eigene Datenhaltung und eigene Zielsysteme zugeordnet sind. Betreut der Kunde mehrere Auftraggeber, ist je Auftraggeber ein eigener Mandant zu buchen.

(6) Kontingente. Sieht das gebuchte Leistungspaket ein Kontingent an Ereignissen vor, gilt: Als Ereignis zählt jede beim Dienst eingehende Konversions- oder Interaktionsmeldung, unabhängig davon, an wie viele Zielsysteme sie anschließend übermittelt wird. Wiederholungsversuche derselben Meldung zählen einmal. Nicht gezählt werden Meldungen, die der Dienst als ungültig oder als Duplikat verwirft, sowie vom Kunden veranlasste Testmeldungen.

(7) Der Kunde kann den Verbrauch jederzeit im Dienst einsehen. Einwendungen gegen die Zählung sind innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der betreffenden Rechnung in Textform zu erheben.

(8) Wird ein Kontingent überschritten, informiert der Anbieter den Kunden in Textform und bietet den Wechsel in ein passendes Leistungspaket an. Eine Nachberechnung erfolgt nur nach der zum Zeitpunkt der Überschreitung gültigen Preisliste und nur für Zeiträume nach Zugang dieser Mitteilung. Eine Drosselung oder Sperre wegen Überschreitung setzt eine vorherige Ankündigung mit angemessener Frist voraus.

§ 10 Anpassung der Vergütung

(1) Der Anbieter kann die Vergütung mit Wirkung zum Beginn einer Verlängerungsperiode anpassen. Er teilt die Anpassung dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Beginn der Verlängerungsperiode in Textform mit.

(2) Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird in der Mitteilung nach Absatz 1 hingewiesen. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Anpassung als angenommen.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird je nach gewähltem Abrechnungszeitraum mit einer Laufzeit von einem Monat oder von zwölf Monaten geschlossen.

(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um die gewählte Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Bei monatlicher Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist sieben Tage zum Ende der Laufzeit.

(3) Die Kündigung kann in Textform oder über die im Dienst bereitgestellte Kündigungsfunktion erklärt werden.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen § 8 verstößt oder mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden in Verzug ist.

§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden. Die Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil dieses Vertrages ist.

(2) Die Verarbeitung erfolgt auf Servern in der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Der Anbieter setzt Unterauftragsverarbeiter ein. Die jeweils aktuelle Liste wird dem Kunden im Auftragsverarbeitungsvertrag oder im Dienst zugänglich gemacht. Der Kunde erteilt seine allgemeine Genehmigung zum Einsatz weiterer Unterauftragsverarbeiter; der Anbieter informiert über beabsichtigte Änderungen mindestens vier Wochen vorher in Textform. Der Kunde kann der Änderung innerhalb von zwei Wochen aus wichtigem, datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; in diesem Fall steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.

(4) Übermittlungen in Drittländer erfolgen nur auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses oder geeigneter Garantien nach Art. 46 DSGVO.

§ 13 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund Gesetzes oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

(3) Diese Verpflichtung besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort.

§ 14 Daten des Kunden, Export und Löschung

(1) Die vom Kunden eingebrachten und die für ihn verarbeiteten Daten bleiben seine Daten. Der Anbieter erwirbt hieran keine Rechte über die zur Vertragserfüllung erforderliche Nutzung hinaus.

(2) Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit über die im Dienst bereitgestellten Exportfunktionen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format abrufen.

(3) Nach Vertragsende hält der Anbieter die Daten für 30 Tage zum Export bereit und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

(4) Der Anbieter darf aus den verarbeiteten Daten abgeleitete, vollständig anonymisierte Kennzahlen zur Verbesserung und statistischen Auswertung des Dienstes verwenden. Ein Rückschluss auf den Kunden oder betroffene Personen ist dabei ausgeschlossen.

§ 15 Gewährleistung

(1) Auf die Überlassung des Dienstes finden die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) Anwendung, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.

(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und unterstützt den Anbieter bei der Eingrenzung im zumutbaren Umfang.

(4) Unerhebliche Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit begründen keine Mängelansprüche.

§ 16 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

b) für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,

d) im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist je Schadensfall auf den höheren der beiden folgenden Beträge begrenzt: auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Nettovergütung oder auf 25.000 Euro. Für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres zusammen ist die Haftung auf 50.000 Euro begrenzt.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach den vorstehenden Absätzen nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung angefallen wäre.

(5) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Nachteile, die daraus entstehen, dass ein Zielsystem Daten ablehnt, verzögert verarbeitet, anders zuordnet oder den Zugang des Kunden einschränkt.

§ 17 Freistellung

Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des Dienstes durch den Kunden, auf von ihm eingebrachten Inhalten oder auf einer Verletzung seiner Pflichten aus § 8 beruhen. Dies umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über die Inanspruchnahme und führt keinen Vergleich ohne seine Zustimmung.

§ 18 Schutzrechte Dritter

(1) Der Anbieter steht dafür ein, dass der Dienst bei vertragsgemäßer Nutzung frei von Rechten Dritter ist, die der Nutzung entgegenstehen.

(2) Wird der Kunde von einem Dritten wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch den vertragsgemäß genutzten Dienst in Anspruch genommen, stellt der Anbieter ihn von diesen Ansprüchen frei und trägt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Voraussetzung ist, dass der Kunde

a) den Anbieter unverzüglich in Textform über die Inanspruchnahme informiert,

b) dem Anbieter die Führung der Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen überlässt und ihn dabei angemessen unterstützt,

c) keine Ansprüche anerkennt und keinen Vergleich ohne vorherige Zustimmung des Anbieters schließt.

(3) Im Fall einer Inanspruchnahme nach Absatz 2 ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Wahl

a) den Dienst so zu ändern, dass die Schutzrechtsverletzung entfällt, der vertraglich geschuldete Leistungsumfang dabei aber im Wesentlichen erhalten bleibt, oder

b) ein Nutzungsrecht für den Kunden zu erwerben.

Ist beides nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen. Im Voraus gezahlte Entgelte werden in diesem Fall zeitanteilig erstattet.

(4) Die Verpflichtung nach Absatz 2 besteht nicht, soweit die Inanspruchnahme darauf beruht, dass der Kunde den Dienst vertragswidrig genutzt, ihn eigenmächtig verändert oder mit Inhalten, Daten oder Systemen verbunden hat, die der Anbieter nicht bereitgestellt hat.

(5) Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln richten sich nach § 16.

§ 19 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, behördliche Anordnungen sowie großflächige Ausfälle von Strom-, Telekommunikations- oder Rechenzentrumsinfrastruktur, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Dauert die Störung länger als sechs Wochen, sind beide Parteien zur Kündigung berechtigt.

§ 20 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder technische Gegebenheiten erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Die Änderung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang, gilt die Änderung als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Krefeld, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.